Beschlüsse des Gemeinderates im Jahr 2025 | |
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Beschlüsse des Gemeinderates im Jahr 2024 | |
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Beschluss-Nr. 01/2024 | Kommunale Wärmeplanung 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2024 die Beauftragung der erfüllenden Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf. Die Betrachtung des Gemeindegebietes der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz, als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf, erfolgt eigenständig und losgelöst von anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf. 2. Die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt durch die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft über eine einwohnerbezogene Umlage bzw. Sonderumlage. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses zu unternehmen, insbesondere die erforderlichen Verträge mit der erfüllenden Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf und der AGFW Projekt GmbH abzuschließen. Finanzieller Wertumfang: voraussichtlich 7.225,10 € (brutto) (Anteil Bertsdorf-Hörnitz) Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8+1 Nein-Stimmen: 2 davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 1 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr. 02/2024 | Verkauf von Flurstück 318 in Hörnitz mit amtlicher Fläche von 2.540m² (Grundbuch Hörnitz, Blatt 618) Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 20.03.2024: • das Wiesenflurstück 318 in Hörnitz zu einem Preis von 1€ pro Quadratmeter an den Landwirtschaftlichen Betrieb Rick Neumann, Cuxweg 8a in 02763 Bertsdorf-Hörnitz zur landwirtschaftlichen Nutzung zu verkaufen. • Mit dem Verkauf an privat ist die Sicherung eines Wegerechts für die Gemeinde oder deren Beauftragte zur Unterhaltung des über das gesamte Grundstück verlaufenden Entwässerungsgrabens Richtung Cuxbach nötig. Gleichzeitig muss eine Dienstbarkeit für die Gemeinde zum Haben dieses Entwässerungsgrabens auf Flurstück 318 im Grundbuch eingetragen werden. • Der Bürgermeister und die Verwaltung werden zur Abwicklung des Grundstücksverkauf sowie mit den notwendigen Formalitäten beauftragt. Finanzieller Wertumfang: + 2.540,00 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 8+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 03/2024 | Brandschutz in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs und Umrüstung zu einem MTW/MZF 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2024 den Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs und die Umrüstung zu einem MTW/MZF. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt das Angebot der Autohaus Seifert OHG aus Zittau vom 30.04.2024 und das Angebot des Feuerwehrservice Richter aus Herrnhut vom 12.05.2024 anzunehmen. 3. Der Gemeinderat bewilligt außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von bis zu 22.000 EUR, teilweise gedeckt durch den Erlös aus der Veräußerung eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugs Typ ROBUR mit DEUTZ-Motor und eines Feuerwehranhängers sowie dem Einsatz einer bereits vom Gemeinderat angenommenen Spende über 2.500 EUR. Die vom Fachbediensteten für das Finanzwesen ausgesprochene haushaltswirtschaftliche Sperre wird für diese Maßnahme ausdrücklich aufgehoben. Finanzieller Wertumfang in T€: 22 TEUR (13+8 TEUR) Abstimmungsergebnis Gesetzliche Anzahl Mitglieder GR: 14 + 1 Anwesend: 12 + 1 Ja-Stimmen: 12 + 1 Nein-Stimmen: keine Enthaltungen: keine Befangenheit: keine |
Beschluss-Nr.: 04/2024 | Umbau & Sanierung DDR-Wohnblock, Hauptstr. 53A+B auf Flurstück 1686 in Bertsdorf mit dazu bauaufsichtlich geforderter Zuwegungsbaulast zulasten Gemeindeflurstück 1687 Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2024: 1. generell der erneuten Nutzungsaufnahme zu Wohnzwecken des derzeit leerstehenden o.g. Wohnblockes aus DDR-Zeiten positiv gegenüber zu stehen. 2. die nach vorheriger Beratung im Technischen Ausschuss und im Rahmen der laufenden Verwaltung bereits mit Stellungnahme TÖB erfolgte Zustimmung zum vorhergehenden Umbau & Sanierung (AZ. Bauaufsicht: B 23/02164/BH/koz) mit von der Ortsbausatzung abweichenden Dachform zur Kenntnis zu nehmen. 3. die seitens Bauaufsicht geforderte Zuwegungsbaulast für das Flurstück 1686 in Bertsdorf zulasten des gemeindeeigenen Wegeflurstücks 1687 zuzustimmen, um generell genehmigungspflichtige Bauvorhaben auf o.g. Inselflurstück 1686 baugesetzlich überhaupt zu ermöglichen. Dabei soll diesem Verwaltungsakt der Bauaufsicht mit Eintragung im dort separat geführten Baulastenverzeichnis eine Übernahme der Verkehrssiche¬rungs¬pflicht sowie der Unterhaltungsbaulast am gemeindeeigenen Flurstück 1687 durch Abschluss eines zivilrechtlichen Gestattungsvertrages mit den Bauherren und derzeitigen Eigentümern vorausgehen. Diese zivilrechtliche Vereinbarung soll als Belastung im Grundbuch des durch die Zuwegungsbaulast begünstigten Grundstücks 1686 eingetragen werden. Finanzieller Wertumfang: 0 € Abstimmungsergebnis Gesetzliche Anzahl Mitglieder GR: 14 + 1 Anwesend: 12 + 1 Ja-Stimmen: 12 + 1 Nein-Stimmen: keine Enthaltungen: keine Befangenheit: keine |
Beschluss-Nr.: 05/2024 | Stellvertretung des Bürgermeisters nach § 54 SächsGemO hier: Bestellung des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz wählt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2024 in offener Wahl widerruflich für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2024 – 2029 Frau Ulrike Schubert zur 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 11 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 06/2024 | Stellvertretung des Bürgermeisters nach § 54 SächsGemO hier: Bestellung des 2. Bürgermeisters der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz wählt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2024 in offener Wahl widerruflich für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2024 – 2029 Herrn Holger Römelt zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 11 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 07/2024 | Bestellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für den Hauptausschuss Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz bestellt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Hauptausschuss in gleicher Anzahl widerruflich aus seiner Mitte wie folgt nach Einigung * für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2024 - 2029: Der Hauptausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Mitglieder Stellvertreter 1. G. Ohmann Dr. C. Linke 2. U. Schubert M. Ressel 3. F. Hamann unbesetzt 4. E. Kunath B. Münnich 5. H. Römelt J. Linke Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 8 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 08/2024 | Bestellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für den Technischen Ausschuss Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz bestellt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Technischen Ausschuss in gleicher Anzahl widerruflich aus seiner Mitte wie folgt nach Einigung * für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2024 - 2029: Der Technische Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Mitglieder Stellvertreter 1. F. Kunath M. Ressel 2. B. Münnich M. Seibt 3. F. Hamann unbesetzt 4. E. Kunath Dr. C. Linke 5. J. Linke H. Römelt Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 8 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 09/2024 | wurde verschoben |
Beschluss-Nr.: 10/2024 | Wahl der weiteren 3 Vertreter und deren Stellvertreter für den Gemeinschaftsausschuss durch den Gemeinderat nach § 16 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz wählt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 in offener Wahl die drei weiteren Vertreter und deren Stellvertreter widerruflich für den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte wie folgt nach Einigung * für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates 2024 -2029: Mitglieder Stellvertreter 1. Dr. C. Linke B. Münnich 2. M. Ressel F. Kunath 3. D. Aedtner J. Linke Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 8 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 11/2024 | Bebauungsplan „Eigenheime –Schillerstraße 6“ Hier: Aufstellung Bebauungsplan und Einleiten eines Bauleitverfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 zur Innenentwicklung des derzeit unbeplanten Innenbereichs im OT Hörnitz die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB, um die Errichtung von bis zu 5 Eigenheimen auf einer ca.7.000 m² großen Teilfläche des Flurstücks 255/2 in Hörnitz, Schillerstraße 6 zu ermöglichen. 2. Die Bedingungen zur Anwendung von § 13a BauGB mit Schaffung von Bauland für Wohnbebauung sind gem. Lageplanentwurf vom 30.04.2024 erfüllt. (siehe Anlage 1) Die derzeitigen Grundzüge der umgebenden Flächennutzung als Dorfgebiet gem. Baunutzungs-verordnung werden durch das Vorhaben der Innenentwicklung gemäß vorgenanntem Lageplanentwurf nicht negativ berührt. 3. Die Ausarbeitung des Planentwurfes und die Durchführung des Bauleitplanverfahrens sollen gemäß § 4b BauGB einem Dritten, nämlich Herrn Ralf Matzel als Antragssteller und Investor, übertragen werden. Dazu ist zwischen der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz und Herrn Ralf Matzel ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen. Die Kosten der Planaufstellung und des Bauleitverfahrens werden vom Antragssteller/Investor getragen. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Bauleitverfahren und dessen Ausgang bleiben unberührt. 4. Folgende Bedingungen zur Erstellung des B-Planes sollen im abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag ausdrücklich aufgeführt werden: a. Hinweis auf Beachtung der geltenden Ortsgestaltungssatzung Bertsdorf-Hörnitz b. Die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser im Plangebiet ist zur Klimaanpassung durch geeignete Maßnahmen so durchzuführen, dass geringstmögliche Abflüsse von Oberflächenwasser anfallen. Es wird gefordert, dass im Textteil des B-Planes darzulegen ist, welche Auswirkungen des Klimawandels im Plangebiet erwartet und wie diese berücksichtigt werden. c. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll per Privatstraße erfolgen. 5. Der Beschluss ist ortsüblich und entsprechend der Bekanntmachungssatzung öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 8 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 12/2024 | Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz in das Projektteam kommunale Wärmeplanung (kWp) der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2024, Herrn Sebastian Bührdel, Hauptstraße 150, 02763 Bertsdorf-Hörnitz (Geschäftsführer der USE MY ENERGY GmbH) als sachkundigen Einwohner in die Arbeitsgruppe zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu entsenden. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 13/2024 | Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen (§ 73 Abs. 5 SächsGemO) 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen - hier eine Sachspende der Firma Lack & Karosserie Steffen Jahn, Neusalzaer Straße 53c, 02763 Zittau für die Lackierarbeiten am MTW/MZF der Feuerwehr laut Rechnung vom 16.09.2024. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die genannte Spende anzunehmen. Finanzieller Wertumfang: 7.039,54 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 14/2024 | Satzung der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 (Hebesatzsatzung) 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 die Satzung der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025). 2. Die Satzung ist dem Landkreis Görlitz als untere Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen sowie öffentlich bekanntzumachen. Finanzieller Wertumfang: gewollte Aufkommensneutralität (kalk. +2,6 TEUR) Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8+1 Nein-Stimmen: 1 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 Begründung Die Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz ist Steuergläubigerin der Grundsteuer. In der Vergangenheit wurden die Grundsteuerhebesätze jeweils mit der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzt. Eine gesonderte Festsetzung der Hebesätze außerhalb der Haushaltssatzung mittels gesonderter Hebesatzsatzung ist zulässig und wurde erstmals mit Wirkung ab 01.01.2024 angewandt. Angesichts der durchgeführten Grundsteuerreform 2025 für die Grundsteuer A und B ist erneut eine Festsetzung in einer gesonderten Hebesatzsatzung notwendig und sinnvoll. Mit ihr wird der im Gemeindegebiet liegende Grundbesitz besteuert. Zu unterscheiden ist zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer wird vereinfacht wie folgt berechnet: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer Die bisherige Berechnung der Grundsteuermessbeträge basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten „Einheitswerten“). Im Laufe der Zeit haben sich Grundstücks- und Gebäudewerte sehr unterschiedlich entwickelt. Insofern entschied das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) zu den (bisherigen) Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen und verpflichtete den Gesetzgeber demnach, die Grundsteuer zu reformieren. Folglich wird die Grundsteuer im Zuge dieser sogenannten „Grundsteuerreform“ ab dem Kalenderjahr 2025 nach neuen Regelungen erhoben. Daraus folgte bundesweit die Pflicht zur Neubewertung aller Grundstücke durch die zuständigen Finanzämter. Mit dieser Neubewertung werden für alle Grundstücke neue Grundsteuermessbeträge festgesetzt. Es entsteht somit ein neues Gesamtgrundsteuermessbetragsvolumen. Es besteht überwiegend Konsens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, dass durch die Grundsteuerreform das örtliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 gegenüber dem Aufkommen von 2024 NICHT steigen soll. Eine Erhöhung des Gesamtgrundsteueraufkommens ist durch diese Beschlussvorlage ausdrücklich nicht vorgesehen. In der Haushaltsplanung 2025/2026 wird diese sogenannte „Aufkommensneutralität“ entsprechend berücksichtigt. Die angestrebte Aufkommensneutralität bezieht sich allerdings lediglich auf das jeweils örtliche Gesamtgrundsteueraufkommen und wird daher nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den einzelnen Steuerschuldner gewährleistet. Zudem ergibt sich aus der Aufkommensneutralität die Sicherung des bisherigen gemeindlichen zahlungswirksamen Grundsteueraufkommens (Grundsteueraufkommen ohne Gemeindegrundstücke). Die Erhebung der Grundsteuer 2025 erfordert zwingend den rechtzeitigen Erlass neuer Grundsteuerbescheide. Aufgrund der Neubewertungen erhöht sich in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz das Steuermessbetragsvolumen ab 2025. Die neuen Steuermessbeträge, die in der Summe bei Anwendung der alten Hebesätze regelmäßig zu einem anderen (höheren) Grundsteuergesamtaufkommen als bislang führen würden, erfordern daher bei gewollter Beachtung der „Aufkommensneutralität“ eine neue Ermessensentscheidung über die Höhe der Grundsteuerhebesätze. Daraus folgt, dass die Grundsteuerhebesätze ab 2025 anzupassen sind. Die auf Basis des bisherigen Rechts beschlossenen „alten“ Grundsteuerhebesätze können nicht mehr angewendet werden. Die Hebesätze können abgesenkt werden. Der Beschluss über die Hebesatzsatzung zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze dient daher der Rechtssicherheit und ist für die Vorbereitung/Erstellung der entsprechenden neuen Grundsteuerbescheide ab 2025 zwingend erforderlich. Diese rechtzeitige Beschlussfassung sichert die Grundsteuereinnahmen für den kommunalen Haushalt. Bei Versand der Grundsteuerbescheide 2025 muss die entsprechende Hebesatzsatzung wirksam bekanntgemacht worden sein. Die neuen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze ab 2025 berechnen sich wie folgt: Grundsteuer A: Die Grundsteuer A macht etwa 10 % des Gesamtgrundsteueraufkommens der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz aus. Für den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz steigt die Summe der neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge geringfügig zu den bisherigen Messbetragsvolumen. Das bisherige Gesamtaufkommen für Grundsteuer A für das Jahr 2024 in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beträgt zum Stichtag 30.10.2024 insgesamt 21.858,25 EUR (ohne gemeindeeigene Grundstücke). Dem gegenüber steht derzeit ein neues Steuermessbetragsvolumen für Grundsteuer A ab 2025 i. H. v. 6.008,32 EUR (ohne gemeindeeigene Grundstücke). Dies führt zunächst zu einem aufkommensneutral berechneten Hebesatz i. H. v. 363,8 v.H. Jedoch gab es in der Grundsteuer A einen „Systemwechsel“. Künftig ist nicht mehr der Nutzer/Pächter, sondern der (grundbuchmäßige) Eigentümer der Steuerschuldner. Mit dieser Neuausrichtung ist ein Vergleich zu dem bisherigen Recht nur eingeschränkt möglich. Es wurden sämtliche Veranlagungen neu angelegt. Von der Grundsteuer A (nach altem Recht) gibt es mit der Bewertung im Zuge der Grundsteuerreform zudem Verschiebungen von Messbetragsanteilen in die Grundsteuer B. Des Weiteren ist das derzeitige Messbetragsvolumen unvollständig. Es fehlen einzelne Messbeträge aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse/Erbermittlungsfälle. Diese werden durch das Finanzamt erst zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt. Insofern wird seitens der Verwaltung eine Senkung des Hebesatzes für Grundsteuer A von bisher 385 v.H. auf 365 % ab 01.01.2025 prognostisch zur künftigen Erreichung der Aufkommensneutralität vertreten. Daraus ergibt sich zum Stichtag 30.10.2024 ein kalkulatorisches Aufkommen für die Grundsteuer A für 2025 i. H. v. 21.930,37 EUR. Grundsteuer B: Zum Stichtag 30.10.2024 liegen nahezu alle neuen Grundsteuermessbeträge für bebaute und unbebaute Grundstücke in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz vor. Das Steuermessbetragsvolumen der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2025 erhöht sich für die Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz. Das resultiert aus der Neubewertung der Grundstücke anhand aktueller Gegebenheiten. Die Höhe der neuen Steuermessbeträge wird von Faktoren wie der Grundstücks- und Gebäudegröße, dem Baujahr, der Grundstücksart, dem Bodenrichtwert u. a. beeinflusst. Das bisherige Gesamtaufkommen für Grundsteuer B für das Jahr 2024 in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beträgt zum Stichtag 30.10.2024 insgesamt 201.011,47 EUR (ohne gemeindeeigene Grundstücke). Dem gegenüber steht derzeit ein neues Steuermessbetragsvolumen für Grundsteuer B ab 2025 i. H. v. 52.202,53 EUR. Unter Beachtung der gewollten Aufkommensneutralität führt dies zunächst zu einem rechnerischen Hebesatz i. H. v. 385,1 v.H.. Dieses Messbetragsvolumen für 2025 ist mit deutlichen Unsicherheiten belastet. Dem Finanzamt liegen im Rahmen der Neubewertung zahlreiche Einsprüche gegen Messbescheide vor, die sich gegen konkrete Details der Grundstücksbewertung richten. Deren Ausgang ist offen. Die Einspruchsquote beträgt ca. 20 %. In welchem Gesamtvolumen die bisherigen Festsetzungen angegriffen bzw. noch zu Gunsten der Einspruchsführer zu entscheiden sein werden, kann nur grob überschlägig abgeschätzt werden. Die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in den Sachen II B 78/23 und II B 79/23 (Beschlüsse vom 27. Mai 2024) sind derzeit ebenfalls nur grob abschätzbar. Durchzuführende Fehlerkorrekturen stehen seitens des Finanzamtes noch aus und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt. Insofern wird seitens der Verwaltung eine Senkung des Hebesatzes für Grundsteuer B ab 2025 auf 390 v.H. prognostisch zur künftigen Erreichung der Aufkommensneutralität vertreten. Daraus ergibt sich zum Stichtag 30.10.2024 ein kalkulatorisches Aufkommen für Grundsteuer B für 2025 i. H. v. 203.589,87 EUR. Die Einhaltung der angestrebten Aufkommensneutralität kann erst nach Abschluss des Erhebungsjahres 2025 und nach Vorliegen des endgültigen gesamten Steuermessbetragsvolumens 2025 evaluiert werden. Um die genannten Risiken auszugleichen, ist eine weitere Absenkung des Hebesatzes nicht gerechtfertigt. Grundsteuer C: Der Gesetzgeber hat zur Baulandmobilisierung den Kommunen optional ein gesondertes Hebesatzrecht in Gestalt einer sogenannten „Grundsteuer C“ ab dem Jahr 2025 eingeräumt. Die Entscheidung über die Einführung einer Grundsteuer C ist gemeindeindividuell zu und mit Blick auf städtebauliche Gründe zu treffen. Aus Sicht des Sächsischen Städte- und Gemeindetages dürfte eine Einführung nur für einen kleinen Kreis sächsischer Kommunen relevant werden. Die Grundsteuer C kann nur für unbebaute Grundstücke erhoben werden, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden können. Die Lage der baureifen Grundstücke muss die Gemeinde in einer Karte nachweisen und in einer Allgemeinverfügung öffentlich - unter nachvollziehbarer Darlegung der städtebaulichen Erwägungen - bekannt geben. Gegen diese Allgemeinverfügung entfalten erhobene Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung, ohne dass verwaltungsrechtlich eine sofortige Vollziehung angeordnet und begründet werden kann. Für diesen, im Gesamtgrundsteueraufkommen marginalen Anteil unbebauter Grundstücke, können die Kommunen aus städtebaulichen Gründen diesen gesonderten Hebesatz festlegen. Eine Handlungsempfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Grundsteuer C steht noch aus. Es entstünde voraussichtlich ein sehr hoher administrativer Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus gefährden die genannten damit einhergehenden rechtlichen Wagnisse die Rechtmäßigkeit der gesamten Hebesatzsatzung. Die Verwaltung empfiehlt daher ausdrücklich, diese Steuerart nicht einzuführen. Gewerbesteuer: Der Gewerbesteuerhebesatz ist von der Grundsteuerreform nicht berührt. Der Hebesatz bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 400 v.H. |
Beschluss-Nr.: 15/2024 | S137-Vorflutanlage Koitsche bis Cuxbach Hier: Vereinbarung L 0085/23.00 zur Beteiligung des Freistaates aufbauend auf Ortsdurch¬fahrtenrichtlinie Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 a. der Kostenteilung lt. o.g. Vereinbarung zwischen Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen (LASuV, NL BZ) und Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz bzgl. gemeinsamer Nutzung der S137-Vorflutanlage Koitsche (ehem. Bushaltestelle Hörnitz/Oberdorf bis zum Cuxbach) zuzustimmen und den seitens LASuV einmalig bereitgestellten Geldbetrag in Höhe 156.618,00 € anzunehmen. Dadurch übernimmt die Gemeinde dauerhaft die Gewähr einer ordnungs¬ge¬mäßen Ableitung der Oberflächenwässer der S137 in den Cuxbach gegenüber dem LASuV. b. Der Bürgermeister wird beauftragt, die o.g. Vereinbarung gegenzuzeichnen und an die zuständige Stelle des LASuV zu senden, damit möglichst noch im laufenden Geschäftsjahr der volle Betrag in Höhe von 156.618,00 € an die Gemeinde ausgezahlt werden kann. c. Der Bürgermeister wird ebenfalls beauftragt, zusammen mit dem Amt für Finanzen der VG-Olbersdorf diese Einnahmen im Gemeindehaushalt abzubilden, wobei folgende Teilbeträge der seitens LASuV bereitgestellten Gesamtkosten als Planansätze im Gemeindehaushalt 2025/2026 vorgesehen werden sollen: 1) ca. 30.000 € zur Verbesserung der Abflusssituation der bestehenden Vorflutanlage durch Verrohrung des offenen Grabens im Bereich Grundstück Zittauer Straße 48b 2) 53.000 € zur Sanierung von ca. 95m Graben ab Cuxweg Richtung Cuxbach 3) 45.000 € zur Sanierung von ca. 30m Graben-Mündungsbereich am Cuxbach. Finanzieller Wertumfang (Einnahme): + 156.618,00 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0 Anzahl Mitglieder GR: 12+1 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschlüsse des Gemeinderates im Jahr 2023 | |
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Beschluss-Nr. 01/2023 | Fördermaßnahme „Grundschutz – Errichtung eines Löschwasserbehälters im OT Bertsdorf -Jonsdorfer Straße“ Anpassung Finanzmittelbedarf – Beschluss 14/2022 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner Sitzung am 11.1.2023 die Durchführung der Grundschutzmaßnahme „Errichtung eines unterirdischen Löschwasserbehälters im OT Bertsdorf- Jonsdorfer Straße“ mit einem gegenüber dem Gemeinderatsbeschluss 14/2022 um 52.496,96 € erhöhten Finanzmittelbedarf. 2. Der Bürgermeister und der Finanzbedienstete der Gemeinde Olbersdorf werden mit der Einplanung der Finanzmittel in Höhe von 373.424,87 € in den Investitionsplan 2023 beauftragt. Bis zum Wirksamwerden der Haushaltsatzung 2023 / 2024 gelten die Auszahlungen in Höhe von 373.424,87 € als überplanmäßige Auszahlungen, die der Gemeinderat hiermit ausdrücklich bewilligt. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr. 02/2023 | Grundschutz – Löschwasserbehälter Jonsdorfer Straße, T.v. Flurstück 24/3, OT Bertsdorf Vergabe LOS 1 – Tiefbauarbeiten Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2023 die Vergabe von Los 1 – Tiefbauarbeiten – an die Firma – OSTEG mbH – Friedensstraße 35c in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 198.623,48 € Brutto zu vergeben. Der finanzielle Wertumfang beträgt 198.623,48 €. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr. 03/2023 | Grundschutz – Löschwasserbehälter Jonsdorfer Straße, T.v. Flurstück 24/3, OT Bertsdorf Vergabe LOS 2 – Behälter Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2023 die Vergabe von Los 2 – Behälter – an die Firma – OSTEG mbH – Friedensstraße 35c in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 108.683,47 € Brutto zu vergeben. Der finanzielle Wertumfang beträgt 108.683,47 €. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr. 04/2023 | Grundschutz – Löschwasserbehälter Jonsdorfer Straße, T.v. Flurstück 24/3, OT Bertsdorf Vergabe LOS 3 – Straßen-Wege-Plätze Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2023 die Vergabe von Los 3 – Straßen-Wege-Plätze – an die Firma – OSTEG mbH – Friedensstraße 35c in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 28.302,69 € Brutto zu vergeben. Der finanzielle Wertumfang beträgt 28.302,69 €. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr. 05/2023 | Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (FR-LEADER/2014) Vorhaben: Erneuerung Straßenbeleuchtung Bertsdorf-Hörnitz Hier: Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.1.2023 die Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung – an die Firma – Elektro-Heidig, Hauptstraße 25 in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 12.195,79 € Brutto zu vergeben. Der finanzielle Wertumfang beträgt 14.280,95 €. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr. 06/2023 | Einziehen der Widmung des beschränkt öffentlichen Weges vom Wilhelm-Fröhlich-Weg Nr. 23 bis zum straßenbegleitenden Gehweg der S138 bei Olbersdorfer Str. 1 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz stimmt auf seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2023 der Einziehung gem. §8 SächsStrG des Gehweges zwischen den Gärten von Hauptstr. 135 bis Olbersdorfer Str. 1 im Norden und von Wilhelm-Fröhlich-Weg 23 bis Olbersdorfer Str. 2 im Süden zu. 2. Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens soll die entwidmete Teilfläche des Gemeinde-Flurstück 1592/9 (Wilhelm-Fröhlich-Weg) abgetrennt und an die jeweiligen Anlieger veräußert werden. 3. Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung werden beauftragt, die formellen Verwaltungsverfahren durchzuführen. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr. 07/2023 | Einziehen der Widmung des Gehweges bei Olbersdorfer Str. 9 - 9a, der als „Schäfers Weg“ bzw. „Fußweg Lidl“ bezeichnet wird 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz stimmt auf seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2023 der Einziehung gem. §8 SächsStrG des als „Schäfers Weg“ bzw. als Lidl Fußweg gewidmeten Gehweges zu. 2. Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung werden beauftragt, das formelle Verwaltungsverfahren durchzuführen. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 08/2023 | Aufnahme des Bewerbers für die Schöffenwahl 2023 (Wahlperiode 2024-2028) in die Vorschlagsliste Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Mai 2023 auf der Grundlage der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffinnen und Jugendschöffen (VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt) vom 03.01.2023 folgenden Bewerber um das Amt eines ehrenamtlichen Schöffen in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz für die Schöffenwahl 2023 (Schöffengerichtsperiode 2024 bis 2028) aufzunehmen: • Herr Thomas Wüstner, geboren 1956, Rentner, wohnhaft in Bertsdorf-Hörnitz Abstimmungsergebnis |
Beschluss-Nr.: 09/2023 | wurde durch Beschluss-Nr. 12/2023 wieder aufgehoben |
Beschluss-Nr.: 10/2023 |
Beschluss-Nr.: 10/2023 Beteiligungen der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz; hier: Beendigung der Beteiligung an der Schloßhotel Althörnitz GmbH & Co. KG durch Austritt aus der Gesellschaft; hier: Nachträgliche Zustimmung zur Erklärung gegenüber dem Registergericht Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 nachträglich die Erklärung zum Handelsregister zum Austritt aus der Schloßhotel Althörnitz GmbH & Co. KG, gleichzeitig mit den anderen Kommanditisten. Finanzieller Wertumfang in €: ca. 1,00 Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 13+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 11/2023 | Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (FR-LEADER/2014) Regionalbudget – Aufruf 23.05.2023 Vorhaben: Erneuerung Straßenbeleuchtung Bertsdorf-Hörnitz in den OT Bertsdorf und Hörnitz Hier: Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 die Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung – an die Firma – Elektro-Heidig, Hauptstraße 25 in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 22.389,68 € Brutto zu vergeben. Finanzieller Wertumfang: 22.389,68 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 12/2023 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 Hier: Aufnahme von Konsolidierungsmaßnahmen in das Haushaltsstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt, den Beschluss Nr. 9/ 2023 vom 28.06.2023 aufzuheben. 2. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt, folgende Maßnahmen in das Haushaltsstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz aufzunehmen: a) die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A zum 01.01.2024 um 35 v.H. auf 385 v.H. mit einem jährlichen Konsolidierungspotential von ca. 2,2 TEUR, b) die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B zum 01.01.2024 um 35 v.H. auf 485 v.H. mit einem jährlichen Konsolidierungspotential von ca. 14,7 TEUR, c) die Anpassung der Elternbeiträge im Gemeindegebiet von Bertsdorf-Hörnitz ab 01.01.2024 mit einem jährlichen Konsolidierungspotential von ca. 9,4 TEUR, d) die Verschiebung der Investitionsmaßnahme 2111012023001 „Modernisierung Sanitäranlagen und energetische Verbesserung Turnhalle Bertsdorf“ aus dem Investitionsplan mit Auswirkungen auf den Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von ca. 98 TEUR. e) die Verschiebung der Investitionsmaßnahme 5530052023001 „Friedhof Hörnitz - denkmalgerechte Sanierung Außenmauer“ aus dem Investitionsplan mit Auswirkungen auf den Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von ca. 80 TEUR. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Maßnahmen im Haushaltstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz darzustellen und im Haushaltsplan der Gemeinde 2023/2024 – 2027 zu berücksichtigen. 4. Darüber hinaus wird er beauftragt, mit der Teilnehmergemeinschaft am Flurneuordnungsverfahren eine aktualisierte Vereinbarung zur Übernahme der Eigenanteile an den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen unter Einschluss eines in Jahresscheiben gegliederten Zahlungsplanes zu verhandeln. Die Jahresscheiben sind im Haushaltsplan der Gemeinde darzustellen, der verringerte Kreditbedarf, nebst Verringerung des Schuldendienstes im Planungszeitraum ist ebenfalls im Haushaltsplan darzustellen. Wertumfang in T€: mindestens ca. 204,3 Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 7+1 Nein-Stimmen: 4 davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 13/2023 | Satzung der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2023 (Hebesatzung) 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2023 die Satzung der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2024 (Hebesatzung). 2. Die Satzung ist dem Landkreis Görlitz als untere Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen sowie öffentlich bekanntzumachen. Wertumfang in T€: 16,9 p.a. (Erhöhung der Erträge und Einzahlungen) Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 7+1 Nein-Stimmen: 4 davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 14/2023 | Anpassung der Elternbeiträge im Gemeindegebiet von Bertsdorf-Hörnitz ab 01.01.2024 1. Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2023 in Abstimmung mit den freien Trägern, die im Gemeindegebiet Kindertagesstätten betreiben und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, ab 01.01.2024 folgende ungekürzte Elternbeiträge neu festzusetzen: Kinderkrippe (9h) 220,00 € / Monat, Kindergarten (9h) 132,00 € / Monat, Hort (6 Stunden) 75,00 € / Monat, Hort (5 Stunden) 62,50 € / Monat. 2. Die ermäßigten Elternbeiträge für Geschwisterkinder und Alleinerziehende ergeben sich aus Anlage B1. Wertumfang ca. 9,4 TEUR p.a. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 7+1 Nein-Stimmen: 4 davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Anlage B1 zu Beschluss-Nr.: 14/2023 Stafflung Elternbeiträge Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz Elternbeiträge / Monat ganze Familie ab 01.01.2024 Alleinerziehende ab 01.01.2024 Krippe, max. 9 Stunden 1. Kind 220,00 € 209,00 € 2. Kind 154,00 € 143,00 € 3. Kind 66,00 € 55,00 € 4. Kind 22,00 € 11,00 € Krippe, max. 6 Stunden 1. Kind 146,67 € 139,33 € 2. Kind 102,67 € 95,33 € 3. Kind 44,00 € 36,67 € 4. Kind 14,67 € 7,33 € Krippe, max. 4,5 Stunden 1. Kind 110,00 € 104,50 € 2. Kind 77,00 € 71,50 € 3. Kind 33,00 € 27,50 € 4. Kind 11,00 € 5,50 € Kindergarten, max. 9 Stunden 1. Kind 132,00 € 125,40 € 2. Kind 92,40 € 85,80 € 3. Kind 39,60 € 33,00 € 4. Kind 13,20 € 6,60 € Kindergarten, max. 6 Stunden 1. Kind 88,00 € 83,60 € 2. Kind 61,60 € 57,20 € 3. Kind 26,40 € 22,00 € 4. Kind 8,80 € 4,40 € Kindergarten, max. 4,5 Stunden 1. Kind 66,00 € 62,70 € 2. Kind 46,20 € 42,90 € 3. Kind 19,80 € 16,50 € 4. Kind 6,60 € 3,30 € Hort, 5 Stunden 1. Kind 62,50 € 59,38 € 2. Kind 43,75 € 40,63 € 3. Kind 18,75 € 15,63 € 4. Kind 6,25 € 3,13 € Hort, 6 Stunden 1. Kind 75,00 € 71,25 € 2. Kind 52,50 € 48,75 € 3. Kind 22,50 € 18,75 € 4. Kind 7,50 € 3,75 € Krippe, Kindergarten, Hort 5. Kind und jedes weitere 0,00 € 0,00 € |
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Beschluss-Nr.: 15/2023 | Kommunalwahlen im Jahr 2024 Hier: Bildung eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen im Jahr 2024 in der VG Olbersdorf 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 für die Kommunalwahlwahlen im Jahr 2024 gemäß § 21 der Sächsischen Kommunalwahlordnung die Bildung eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses. 2. Die Vertreter der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz werden beauftragt, diesem Beschlussvorschlag im nächsten Gemeinschaftsausschuss der VG Olbersdorf zuzustimmen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss unverzüglich dem Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde mitzuteilen und um entsprechende Einberufung eines Gemeinschaftsausschusses zu bitten. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 16/2023 | Fördermaßnahme „Beschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Feuerwehr Bertsdorf-Hörnitz, Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz“ hier: Durchführungs- und Finanzierungsbeschluss HH-Jahr 2023 / Vergabe der Lieferleistung 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner Sitzung am 29.11.2023 die Durchführung der Maßnahme „Beschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Feuerwehr Bertsdorf-Hörnitz, Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz“ mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 10.079,87 € und die Inanspruchnahme zugesagter Finanzhilfen im Rahmen der Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) in Höhe von 6.171,82 €. 2. Der Gemeinderat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 10.079,87 €, sowie Erträgen und Einzahlungen in Höhe von 6.171,82 € aus der zugesagten Förderung Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) 3. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt die Vergabe der Leistung an die Firma – Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH, Zum Tower 5 in 01917 Kamenz, mit einer Angebotssumme in Höhe von 10.079,87 € Brutto. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 17/2023 | RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RLSHB-2021), Teil D Hier: Wiederaufbauplan – Priorisierung der Maßnahmen incl. Finanzierungs- und Durchführungsbeschluss 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 zur Umsetzung der RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RLSHB-2021), Teil D und des bestätigten Wideraufbauplanes in der Fassung vom 28.03.2023 die Priorisierung der Maßnahmen gemäß Anlage. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt die Maßnahme gemäß Priorisierung im Doppelhaushalt 2023/2024 mit Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 2.647.672,98 € (Brutto) (100% Förderung) einzuplanen und dem Vorgriff auf diese Mittel wird ausdrücklich zugestimmt. 3. Die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen ist mit der beauftragten Projektsteuerung (Beschluss Nr. 34/2023 Mittelübertragung) KOGIS Beratungs-GmbH, Wilthener Straße 32 aus 02625 Bautzen (Beauftragung durch den Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf am 24.05.2023) abzustimmen. 4. Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung werden beauftragt, die priorisierten Maßnahmen im Rahmen der Budgetverwaltung in der Reihenfolge umzusetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass die begonnen Maßnahmen Vorrang haben und nach dem jeweiligen anerkannten Stand der Technik umzusetzen sind. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 18/2023 | Hochwasserschadenbeseitigung 2021 hier: Vergabe von Vermessungsleistungen 2er Wehrrückbaue (ID 0819 KS3.1 2 & ID 0832 KS4.1 gem. WAP-ÜV) Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023: 1. die Vermessungsleistungen im Zuge der Wehrrückbaue an GEO-METRIK-Ingenieurgesellschaft mbH Dresden in Radeburg (u.a. mit Filiale Bautzen) für 18.310,95 € zu vergeben 2. die Überwachung der Vermessung mit Eignungsprüfung zur Abflussmodellierung an IB Basler & Hofmann für 2.361,56 € zu vergeben/durchführen zu lassen. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 19/2023 | Haushaltstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 das Haushaltsstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz mit Stand 21. November 2023. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 20/2023 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. 2. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 / 2024 ist an sieben Arbeitstagen in der Zeit vom 23.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 öffentlich ausgelegt worden. Hierüber sowie auf die Möglichkeit des Beibringens von etwaigen Einwendungen und Hinweisen bis spätestens 12.12.2023 ist durch ortsübliche Bekanntgabe hingewiesen worden. 3. Über Einwendungen und Hinweise ist nicht zu beschließen, da solche nicht eingegangen sind. 4. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist durch Überlassen einer Mehrfertigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. 5. Nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist der Haushaltsplan für die Dauer einer Woche öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 21/2023 | Richtlinie Vereinsförderung in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz vom 13.04.2017 hier: Vereinsförderung 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 die in der Anlage „Vereinsförderung 2023“ aufgeführten Vereine in die Förderung nach der Richtlinie Vereinsförderung in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz vom 13.04.2017 aufzunehmen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt die gestellten Anträge auf die Grundförderung nach §9 der Richtlinie durch die Verwaltung laut der Anlage „Vereinsförderung 2023“ in Höhe insgesamt 2.760,00 € zu bescheiden und die Beträge bis zum 31.12.2023 zur Auszahlung zu bringen. 3. Der Gemeinderat beschließt einmalige Zuschüsse und Sonderzuschüsse nach der Richtlinie Vereinsförderung in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz vom 13.04.2017 in Höhe von insgesamt 500,00 € laut der Anlage „Vereinsförderung 2023“ zu gewähren. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anträge entsprechend zu bescheiden und die Beträge bis zum 31.12.2023 zur Auszahlung zu bringen. Finanzieller Wertumfang: 2.760,00 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 22/2023 | Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen (§ 73 Abs. 5 SächsGemO) 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen – hier eine Geldspende von den Einwohnern und Firmen für den Weihnachtsmarkt 2023 der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz, OT Bertsdorf. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die genannte Spende anzunehmen. Finanzieller Wertumfang: 3.222,00 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 23/2023 | Vermögenswerte der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz hier: Veräußerung eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeuges Typ Robur (DEUTZ-Motor) 1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 den Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugs Typ Robur mit DEUTZ-Motor zum gebotenen Preis von 7.600,00 EUR an Herrn Christoph Kutzner, Hauptstraße 78 in 02739 Kottmar OT Neueibau. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen und hierbei jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche auszuschließen. Finanzieller Wertumfang in T€: 7,6 Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 24/2023 | Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistun¬gen 2021 (RL SHB-2021), Teil D hier: Vergabe von Ingenieursleistungen (ID 0832 gem. WAP-ÜV) Rückbau Wehranlage „KGA Am Höllgraben“ bei Erhalt des „Höllmühlgra¬ben“ und Gewässerinstandsetzung bis Fußgängerbrücke „Siegermännel“ Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023: • für die Gewässerinstandsetzung im Abschnitt KGA „Am Höllgraben“ mit Rückbau der Wehranlage bei Erhalt des „Höllmühlgrabens“ inkl. Beseitigung von Gewässerschäden bei Brücken „Henselsteg“ und „Siegermännel“ (ID 0832) die Planungsleistungen (LPH 1-8) an das Ingenieurbüro IB-Jungmichel, Rathenaustraße 14b in 02763 Zittau zu vergeben. • Zur Priorisierung und Finanzierung wird auf GR Beschluss 17/2023 verwiesen. Finanzieller Wertumfang: 84.786,11 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 25/2023 | Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistun¬gen 2021 (RL SHB-2021), Teil D hier: Vergabe von Ingenieursleistungen (ID 0819 KS3.1 2 gem. WAP-ÜV) Rückbau Wehranlage „Am Wehr 2“ Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023: • für den Rückbau der Wehranlage/Sohlrampe bei „Am Wehr2“ zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (ID 0819 KS3.1 Teil2) die Planungsleistungen (LPH 1-8) an das Ingenieurbüro IBOS mbH, Kleine Konsulstraße 3-5, 02826 Görlitz zu vergeben. • Zur Priorisierung und Finanzierung wird auf GR Beschluss 17/2023 verwiesen. Finanzieller Wertumfang: 97.294,07 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |
Beschluss-Nr.: 26/2023 | Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistun¬gen 2021 (RL SHB-2021), Teil D hier: Vergabe von Ingenieursleistungen (ID 0830 gem. WAP-ÜV) Sanierung Brücke „Am Mühlgraben“ bei Hauptstr. 72 Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023: • für die Sanierung der Brücke „Am Mühlgraben“ bei Hauptstr. 72 (ID 0830) die Planungsleistungen (LPH 1-8) an das Ingenieurbüro IB-Jungmichel, Rathenaustraße 14b in 02763 Zittau zu vergeben. • Zur Priorisierung und Finanzierung wird auf GR Beschluss 17/2023 verwiesen. Finanzieller Wertumfang: 49.831,51 € Abstimmungsergebnis Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0 davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0 |